NRW-Modell muss Vorbild für bundesweite Krankenhausreform werden

20.09.2024

"Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen und nicht jedes Krankenhaus kann alles gleich gut machen.", so Minister Karl-Josef Laumann (MAGS NRW).

In seiner Situng am 9. September hat der Vorstand der CDU Mittelrhein sich intensiv mit der Geschäftsführung des Klinikums Leverkusen und anschließend mit Matthias Heidmeier, Staatssekretär im MAGS NRW, zur Krankenhausreform ausgetauscht.

Der gefasste Beschluss mündet ebenfalls in einen Antrag, der am 28. September 2024 an den Landesparteitag gestellt wird. Im Beschluss und Antrag heißt es:
Die CDU NRW setzt sich mit ihren Mandats- und Funktionsträgern auf Landes- und Bundesebene dafür ein und fordert gleichzeitig die Bundesregierung auf:

  • Die Versorgungssicherheit im stationären Bereich sowie die Sicherung hoher Qualität durch Spezialisierung und Konzentration zum obersten Ziel der Krankenhausplanung zu machen.
  • Die zum Ende des Jahres 2024 auf Landesebene anstehenden Entscheidungen über die Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Wir bitten die Landesregierung, den eingeschlagenen Weg von Konsens und Transparenz auch im weiteren Verfahren weiterzugehen. Dies unterscheidet die Krankenhauspolitik auf Landesebene wesentlich vom Bund und schafft Vertrauen in die Landesregierung.
  • Die Entscheidungen der Landesregierungen werden für die Krankenhäuser teilweise schmerzhaft, aber langfristig für die Qualität der Versorgung und die Effizienz des Krankenhaussystems sinnvoll sein. Es muss durch angemessene Übergangsfristen sichergestellt werden, dass Krankenhäuser, die Leistungen zukünftig nicht mehr anbieten dürfen, in einem vertretbaren Zeitraum - je nach Umfang der Veränderungen - ihre Strukturen anpassen können.
  • Dort, wo es einem Krankenhausträger aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen des Fachkräftemangels nicht mehr möglich ist, eigentlich erforderliche Strukturen aufrecht zu erhalten, müssen mit der niedergelassenen Ärzteschaft, den Hebammenverbänden und der Pflege alternative Versorgungsangebote geprüft werden, um die Versorgung sicher zu stellen. Insbesondere im ländlichen Raum gilt es, die Erreichbarkeit der Grundversorgung zu gewährleisten. 
  • Wir fordern mit Nachdruck Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, seinen Ankündigungen, das NRW-Modell der Krankenhausplanung als Vorbild für die Bundesreform zu nehmen, auch nun endlich Taten folgen zu lassen. Unsere Kliniken brauchen schnelle Finanzhilfen und keine Doppelstrukturen in den Leistungsgruppen, vor allem aber mehr Klarheit, wie sich eine mögliche Bundesreform auswirkt. Auch die verlässliche Partnerschaft, die Karl-Josef Laumann mit den Akteuren des Gesundheitssystems vorlebt, ist eine Blaupause für Lauterbach und die Ampel-Regierung in Berlin. Eine gute Versorgung der Menschen mit guten Krankenhäusern ist entscheidend für unsere Zukunft. Alleingänge des Bundesgesundheitsministers gegen die Akteure im Gesundheitswesen und gegen die Bundesländer schaden der Versorgung und untergraben das Vertrauen in unser Gemeinwesen.
  • Die geplanten und später durchgesetzten Änderungen müssen einem regelmäßigen Monitoring unterzogen werden, um etwaige Versorgungslücken vor Ort besser zu erkennen und vorbeugen zu können, aber auch um dem Personalbedarf an den Standorten analysieren zu können, damit dem Fachkräftemangel gezielt entgegengewirkt werden kann.
  • Wir fordern für die Krankenhäuser, deren zukünftige Aufgabe ganz überwiegend die Grundversorgung in der Fläche sein wird, eine auskömmliche Finanzierung, damit der Druck, nur mit Zusatzleistungen wirtschaftlich zu sein, reduziert wird.

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gehören zu den wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge in unserem Bundesland. Es ist Aufgabe des Staates, flächendeckend eine gut erreichbare stationäre Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen - in der Stadt genauso wie im ländlichen Raum.

Die über 300 Krankenhäuser in unserem Land bieten aber nicht nur Sicherheit bei Krankheiten und im Notfall. Sie gehören oft zu den größten Arbeitgebern in einer Kommune und bieten sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Damit sind sie auch ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor für jede Kommune. Die sechs Universitätskliniken in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sowie die Universitätsmedizinverbünde der Ruhr-Universität Bochum und der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe leisten einen zentralen Beitrag für Wissenschaft, ärztliche Ausbildung aber auch für die Versorgung der Bevölkerung.

Die Krankenhäuser geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Rund 4 Millionen Patientinnen und Patienten jährlich werden derzeit in unseren Krankenhäusern vollstationär behandelt, das ist ein Rückgang um 12 Prozent seit dem Jahr 2019. Zurückgehende Fallzahlen und steigende Tarife für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Pflege, die über das bundesrechtliche Entgeltsystem der Fallpauschalen nicht hinreichend refinanziert werden, gefährden zunehmend unsere Krankenhäuser. Insbesondere für Kinderkliniken und Geburtshilfen ist der bundesrechtliche Finanzierungsrahmen existenzgefährdend. Das zeigt sich auch in der Region Mittelrhein. Hinzu kommt ein immer gravierender werdender Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der es den Krankenhäusern erschwert, wirtschaftlich zu arbeiten.

Diese Situation hat mittlerweile zu einem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Patientinnen und Patienten, Fallzahlen und Fachkräfte geführt. „Jeder macht alles“, so scheint das Gebot der Stunde. Dadurch sind medizinisch nicht erforderliche Doppel- und Mehrfachstrukturen entstanden; unser Krankenhaussystem arbeitet nicht mehr effizient und auch nicht mehr in der höchstmöglichen Qualität.

Die Landesregierung möchte diesen ruinösen Wettbewerb mit ihrer neuen Krankenhausplanung beenden. Es darf nicht sein, dass sich die Krankenhauslandschaft „ungesteuert“ über Insolvenzen weiterentwickelt. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das richtige Krankenhaus mit dem richtigen Angebot an der richtigen Stelle in unserem Land für unsere Bevölkerung da ist. Das Land darf sich nicht mehr auf eine Notar- und Aufsichtsfunktion bei den Krankenhäusern und Universitätskliniken zurückziehen, sondern muss eine aktive Krankenhausplanung betreiben. Das ist die verfassungsrechtlich zugewiesene Aufgabe der Länder. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ein Krankenhaus eine ausreichende Expertise für die Eingriffe hat, die es anbietet. Eine Gelegenheitsversorgung ohne ausreichende Routine und erforderliches Know-How bietet nicht die erforderliche Qualität und ist insbesondere bei schwerwiegenden Eingriffen wie zum Beispiel bei Krebsbehandlungen zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.

Es ist deshalb richtig, dass unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann im Konsens mit Krankenhausgesellschaft, den beiden Ärztekammern, der Pflege und den Kostenträgern eine neue Krankenhausplanung, die eine Neuaufstellung der Krankenhäuser für die Zukunft auf Grundlage von konkreten, nachprüfbaren Qualitätsvorgaben ermöglicht, erarbeitet hat.

Eine wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser wird nur dann nachhaltig gelingen, wenn auch das Entgeltsystem auf Bundesebene reformiert wird. Eine Reform muss die sogenannten Vorhaltekosten der Krankhäuser stärker berücksichtigen. Der Bund darf aber keinesfalls vom „Grünen Tisch“ in Berlin in die Krankenhausplanung der Länder eingreifen. Die Krankenhauslandschaft in Deutschland ist sehr unterschiedlich gewachsen und unterscheidet sich in Trägerstruktur und Krankenhausdichte fundamental.

Krankenhausplanung der Länder und Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen müssen aufeinander abgestimmt sein. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner neuen Krankenhausplanung eine Blaupause entwickelt, die für die Krankenhausplanung in allen Ländern geeignet ist und sich damit auch als Grundlage für die Reform der Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene aufdrängt.

Der CDU-Bezirksverband Mittelrhein stellt abschließend fest:

  • Wir unterstützen die Krankenhausplanung der Landesregierung mit dem Ziel, eine flächendeckende Grundversorgung - auch im ländlichen Raum - sicherzustellen und die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig aufzustellen.
  • Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausangebote bei planbaren sowie komplexen und schwerwiegenden Eingriffen sichern die Qualität der Versorgung und sind im Sinne der Patientinnen und Patienten.
  • Veränderungen der Krankenhäuser kosten Geld. Wir begrüßen, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode die Investitionskostenförderung angehoben hat und für die Veränderungen, die durch den neuen Krankenhausplan erforderlich werden, rund 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellt.
  • Die Krankenhäuser sind in einer wirtschaftlich existenzgefährdenden Situation. Eine Reform des Fallpauschalensystems auf Bundesebene ist dringend erforderlich. Der Bund muss zeitnah sicherstellen, dass Tarifsteigerungen auskömmlich über das Entgeltsystem refinanziert werden. Anderenfalls werden viele Krankenhäuser bundesweit nicht überleben.
  • Die Krankenhausplanung der Landesregierung hat sich bisher durch ein hohes Maß an professioneller und politischer Planung sowie enge Einbindung der betroffenen Verbände und Einrichtungen ausgezeichnet. Sofern im weiteren Verlauf sinnvolle Anpassungen an der bisherigen Planung erforderlich werden, sollen diese weiterhin kooperativ und zielorientiert umgesetzt werden.